Anerkennung von Zeugnissen aus Syrien — Studium, Ausbildung und Berufsabschluss in Deutschland

📅 Aktualisiert: April 2026 · ✍️ Fadi Alhalawani · 🕒 Lesezeit: ca. 11 Min.

Wer aus Syrien nach Deutschland kommt und hier arbeiten oder studieren will, sollte seine Zeugnisse anerkennen lassen. Eine Anerkennung ist Pflicht für sogenannte reglementierte Berufe wie Arzt, Krankenpfleger, Lehrer oder Ingenieur. Auch bei nicht reglementierten Berufen lohnt sich die Anerkennung — mit Anerkennung verdient man im Schnitt 1.000 € mehr im Monat. Dieser Leitfaden zeigt, wie das Verfahren funktioniert.

معادلة الشهادات السوريّة في ألمانيا: هي عمليّة الاعتراف الرسمي بشهاداتك (الجامعيّة، المهنيّة، الثانويّة). هذه المعادلة إلزاميّة لمهن مثل الطبّ، التمريض، التدريس، الهندسة، المحاماة. وهي اختياريّة لكنّها مفيدة لباقي المهن — تزيد راتبك وفرصك بشكل كبير.

1. Welche Arten der Anerkennung gibt es?

ArtWofür?Zuständig
Akademische AnerkennungHochschulstudium fortsetzenUniversität / ZAB
Berufliche Anerkennung — reglementierter BerufArzt, Pflege, Lehrer, IngenieurApprobationsbehörde des Bundeslandes
Berufliche Anerkennung — nicht reglementiertMechaniker, Friseur, Bäcker, VerkäuferIHK, HWK, FOSA
Schulabschluss anerkennenStudium / Ausbildung beginnenZeugnisanerkennungsstelle des Bundeslandes

2. Schritt für Schritt — so läuft das Anerkennungsverfahren

📌 Schritt 1: Zuständige Stelle finden

Über das offizielle Portal anerkennung-in-deutschland.de findest du in 3 Klicks:

📌 Schritt 2: Dokumente sammeln

Erforderlich (übersetzt + beglaubigt durch deutschen Übersetzer):

📌 Schritt 3: Antrag stellen

Antragsformular ausfüllen und mit allen Unterlagen einreichen — entweder online oder per Post. Gebühren: 100–600 € je nach Beruf und Bundesland.

📌 Schritt 4: Bescheid abwarten

Bearbeitungszeit: 3 bis 6 Monate. Es gibt drei mögliche Ergebnisse:

3. Reglementierte Berufe — Sonderverfahren

🩺 Ärztin / Arzt

Antrag bei der Approbationsbehörde. Wenn die Ausbildung als gleichwertig anerkannt wird → Approbation. Sonst Kenntnisprüfung. Sprachvoraussetzungen: B2 allgemein + C1 Fachsprache (Fachsprachprüfung der Ärztekammer).

🧑‍⚕️ Pflegekräfte

Antrag bei der zuständigen Behörde des Bundeslands. Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung. Sprachvoraussetzungen: B2 allgemein + B2 Pflegefachsprache.

🎓 Lehrkräfte

Antrag beim Kultusministerium des Bundeslandes. Oft Anpassungsmaßnahmen + zweites Staatsexamen. Komplex: viele Bundesländer haben sehr spezifische Anforderungen.

👷 Ingenieure

Berufstitel „Ingenieur" geschützt. Antrag bei der Ingenieurkammer des Bundeslandes. Bei akademischer Anerkennung über die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen).

4. Nicht-reglementierte Berufe — IHK / HWK

Die meisten Handwerks- und kaufmännischen Berufe sind nicht reglementiert. Du kannst auch ohne Anerkennung arbeiten — aber mit Anerkennung:

Antragsstelle: IHK FOSA für IHK-Berufe (Verkäufer, Bürokaufmann, Mechaniker im Industriebetrieb), HWK für Handwerksberufe (Friseur, Bäcker, Tischler).

5. Akademische Anerkennung über die ZAB

Wer einen syrischen Bachelor- oder Masterabschluss hat und in DE studieren möchte, beantragt eine Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB):

6. Hilfe finanziell und beratend

7. Häufige Fragen

❓ Was, wenn ich keine Originaldokumente habe?

Du kannst eine Qualifikationsanalyse beantragen — Praxistest oder Gespräch mit Experten beweist deine Kenntnisse. Antrag über die Anerkennungsstelle.

❓ Wie lange dauert es insgesamt?

Realistisch: 6 bis 24 Monate, je nach Beruf, Bundesland und Komplexität. Reglementierte Berufe (Arzt) brauchen oft 1–2 Jahre.

❓ Was kostet das insgesamt?

Übersetzungen: 200–800 € · Antragsgebühren: 100–600 € · Anpassungslehrgang: oft kostenlos via Jobcenter · Sprachprüfungen: 80–250 € pro Stufe.

Fazit

Die Anerkennung syrischer Zeugnisse ist eine Investition in deine Zukunft in Deutschland. Frühzeitig informieren, alle Dokumente sammeln, Beratung nutzen — dann hast du beste Chancen auf einen guten Job in deinem Beruf. Auch eine teilweise Anerkennung mit Anpassungslehrgang ist ein großer Erfolg.